Fachanwalt Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und es ist nicht widersprüchlich, wenn ein Fachanwalt beide Seite vertritt. Dies kann sogar zum Vorteil sein, so kennen wir beide Sichtweisen und Handlungsspielräume der Gegenseite und können für sie die besten Ergebnisse erzielen. Wir beraten und vertreten sie in Döbeln, Meißen und Dresden sowie Umgebung branchenunabhänig auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Vom Abschluss eines Arbeitsvertrages, über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu dessen Beendigung sind Sie bei uns bestens beraten.

Weiterhin stehen wir Ihnen bei Problemen u.a. zur Lohnzahlung bzw. Lohnfortzahlung, Abmahnungen, Versetzungen, Zahlung von Urlaubsentgelten, Mobbing und vor allem bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Rat und Tat zur Seite. 

Wir beraten Sie vor einer Kündigung und handeln interessengerechte Aufhebungsverträge aus. Auch die Prüfung Ihrer Zeugnisse und die Berechnung und Verhandlung der Abfindung nehmen wir gern für Sie vor. 

Und im schlimmsten Fall einer Kündigung, vertreten wir Sie im Kündigungsschutzverfahren vor Gericht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verhelfen wir ihnen zu ihrem Recht. Hierbei beachten wir nicht nur die arbeitsrechtlichen Regelungen, sondern legen auch besonderes Augenmerk auf das steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Umfeld. Idealerweise suchen Sie uns aber schon bei der Vertragsanbahnung oder -gestaltung auf, um spätere Konflikte, die sich aus unfairen oder unklaren Arbeitsverträgen ergeben können, zu minimieren.

Beachten sie auch: Schon kleine Fehler in der Vorgehensweise können zum Beispiel die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag angreifbar machen und deutsche Arbeitsgerichte entscheiden tendenziell eher zugunsten des Arbeitnehmers. Deshalb lohnt sich eine Rechtsberatung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht gleichermaßen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Unsere Kenntnisse vertiefen wir durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.
Außerdem sind wir unter anderem Mitglied - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V., der Rechtsanwaltskammer Sachsen und des Leipziger Anwaltsverein e.V.

        Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mathias Renner

Was bedeutet Fachanwalt für Arbeitsrecht ?

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist nicht nur ein spezialisierter Anwalt, er muss besondere Kenntnisse und Voraussetzung erfüllen für die Bezeichnung. So ist ein Lehrgang mit mindestens 120 Stunden mit Bezug auf Arbeitsrecht nötig und der Nachweis über die bestandene Prüfung, mindestens 100 bearbeitete Fälle im Bereich Arbeitsrecht und die Verpflichtung sich jährlich im Fachgebiet fortzubilden. Ist der Anwalt Mitglied in Vereine, Organisationen und Arbeitsgemeinschaften können sie davon ausgehen das er sich regelmäßig weiterbildet.


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  • Ordentliche Kündigung

Eine fristgemäße Kündigung ist von Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich,
Die gesetzlichen Regelungen der Kündigungsfrist ist für:

Arbeitnehmer: zum 15. oder Ende eines Kalendermonats,
- 4 Wochen mindestens , sie verändert sich nicht mit Länge der Betriebszugehörigkeit

Arbeitgeber: zum Ende eines Kalendermonats,
richtet sich nach Firmenzugehörigkeit
- bei 2 Jahre Zugehörigkeit, ist die Kündigungsfrist 1 Monat
- bei 5 Jahre Zugehörigkeit, ist die Kündigungsfrist 2 Monat
- bei 8 Jahre Zugehörigkeit, ist die Kündigungsfrist 3 Monat
- bei 10 Jahre Zugehörigkeit, ist die Kündigungsfrist 4 Monat
- bei 12 Jahre Zugehörigkeit, ist die Kündigungsfrist 5 Monat
- bei 15 Jahre Zugehörigkeit, ist die Kündigungsfrist 6 Monat
- bei 20 Jahre Zugehörigkeit, ist die Kündigungsfrist 7 Monat

Die Kündigungsfrist beginnt mit Zustellung. Bei Zustellung mit der Post ist der Zeitpunkt entscheidend, von dem ausgegangen werden kann, dass der Betroffene seinen Briefkasten leert. In der Regel ist dies nicht zwischen Samstagabend und Montag früh, weshalb die Kündigung erst am Montag zugeht.

Die ordentliche Kündigung darf nicht ausgesprochen werden
für Personen mit besonderen Kündigungsschutz
- Schwerbehindertenvertretern
- Datenschutzbeauftragten
- Jugend- und Auszubildendenvertretungen
- Personalratsmitgliedern, Wahlvorstandsmitgliedern und Wahlbewerbern
- Betriebsratsmitgliedern, Wahlvorstandsmitgliedern und Wahlbewerbern zum Betriebsrat
- während der Wehr- oder Zivildienst
- während der Elternzeit
- werdenden Müttern bis vier Monate nach der Entbindung
- Auszubildenden nach Ende der Probezeit