Reisezeit für Fortbildungen ist vergütungspflichtig

Ordnet der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an, zählt diese als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Das gilt auch für die erforderliche An- und Abreisezeit zu der Fortbildung.

Anknüpfungspunkt ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) demnach stets das dienstliche Interesse des Arbeitgebers an der Reise und ob eine entsprechende Weisung von ihm vorliegt. Dann ist es letztlich unerheblich, ob die Reise zur Teilnahme an einer Fortbildung oder zur Erbringung der Arbeitsleistung am Zielort durchgeführt wird.

Angaben zum Gericht:
Gericht: BAG
Datum: 15.11.2018
Aktenzeichen: 6 AZR 294/17