Honorarinformationen / Vergütungsvereinbarung

Unsere Tätigkeit berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Auf Wunsch können wir mit Ihnen auch ein anderes Vergütungssystem vereinbaren. Um die Kosten für eine Beauftragung bereits im Vorfeld abzuklären, sprechen Sie uns bitte an. Wir informieren Sie gern über die zu erwartenden Kosten. 

Folgende Vergütungsmöglichhkeiten bieten wir Ihnen an.

  1. GESETZLICHE GEBÜHREN (RVG)
    Ist nichts anderes vereinbart, wird unsere anwaltliche Tätigkeit in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergütet. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem Gegenstandswert. 

    Bei einer rechtlichen Beratung ohne außergerichtliche Vertreten, bestimmt sich die Gebühr nach § 34 RVG. 

     
  2. VERGÜTUNGSVEREINBARUNG
    Als Alternative zu den gesetzlichen Gebühren bieten wir die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung an. In der Vergütungsvereinbarung können wir ein Stundenhonorar vereinbaren oder aber beispielsweise auch einen anderen Gegenstandswert zur Berechnung der gesetzlichen Gebühren. Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar für die Angelegenheit zu vereinbaren. Die Vereinbarung  bemisst sich gemäß dem Umfang und der Schwierigkeit des Auftrages. Es wird für beide Seiten eine angemessene Regelung vereinbart. 

     
  3. RECHTSCHUTZVERSICHERUNG
    Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Im Falle eines Rechtsschutzfalles wird Ihre Versicherung unsere Gebühren sowie die Gerichtskosten übernehmen. Dies variiert je nach abgeschlossenem Versicherungsvertrag. Im Zweifel fragen Sie bitte nach, ob das angestrebte Verfahren in Ihrem Vertrag enthalten ist. Wir empfehlen außerdem, vor Beauftragung eines Rechtsanwalts eine Kostendeckungszusage bei Ihrer Versicherung einzuholen. 

     
  4. STAATLICHE KOSTENHILFE
    Bei bedürftigen Personen besteht die Möglichkeit, eine staatliche Kostenübernahme in Form von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe zu beantragen.