Sie benötigen schnelle Hilfe oder einen professionellen Rechtsbeistand? - Mathias Renner
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht im Raum Döbeln, Dresden, Meißen.
Arbeitsrecht
In allen das Arbeitsrecht betreffenden Bereichen vertreten wir sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Wir beraten und betreuen branchenunabhängig auf allen Gebieten des Arbeits- und sonstigen Dienstrechts.
Verkehrsrecht
Ich berate und vertrete Sie kompetent bei der Regulierung von Verkehrsunfällen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, Bußgeldbescheiden oder drohendem Fahrverbot
Weitere Rechtsgebiete
Ein weiteres Rechtsgebiet ist z.B. das Strafrecht. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollten Sie schnellstmöglich Kontakt mit einem Verteidiger aufnehmen. Wichtig ist, dass Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauchen.
Mathias Renner Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Dresden und Döbeln
Seit 1997 bin ich mit fachlich qualifizierte Beratung und Vertretung sowohl außergerichtlich, wie auch vor Gericht, für meine Mandanten in Raum Döbeln, Meißen, Dresden und Umgebung tätig. Entgegen dem Trend zu größeren Anwaltsfirmen lege ich als Rechtsanwalt Wert auf eine vertrauensvolle, persönliche Zusammenarbeit und möchte für alle Mandaten und Partner zur Verfügung stehen.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sie können mich aber nicht nur bei rechtlichen Fragen zum Arbeitsrecht und Verkehrsrecht vertrauensvoll an mich wenden, auch bei Strafverfahren und im Versicherungsrecht bin ich Ihr Ansprechpartner.
Mathias Renner
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Was unsere Kunden dazu sagen
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden, Döbeln, Meißen
Arbeitsrecht – relevant für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Kanzlei Mathias Renner vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber, was durchaus vereinbar ist. Der kompetente Rechtsanwalt verfügt über umfassende Erfahrungen und verhilft beiden Parteien neutral zu ihrem Recht. In Döbeln, Meißen und Dresden erhalten Sie fachkundige Beratungen und Rechtshilfe im Bereich Arbeitsrecht. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für jeden Arbeitnehmer katastrophal. Machen Sie nicht den Fehler, alles allein durchziehen zu wollen. Kontaktieren Sie umgehend den fachkundigen Rechtsanwalt.
Zeit ist wichtig, Fristen müssen eingehalten werden
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens erhoben werden. Verzweifeln Sie nicht zu Hause, sondern sorgen Sie dafür, dass sich der fachkundige Rechtsanwalt dieser Sache annimmt. Kommt es nach Einreichung der Kündigungsschutzklage zu einer Güteverhandlung, besteht die Möglichkeit der Einigung. Das Ergebnis ist nicht vorauszusagen, entweder wird die Kündigung rückgängig gemacht oder Sie erhalten eine Abfindung. Die Abfindung ist kein gesetzlicher Anspruch, es sei denn, die Kündigung ist betriebsbedingt. Die Höhe der Abfindung wird nicht pauschal festgelegt. An dieser Stelle ist ebenso auf die Kompetenz des Rechtsanwalts hinzuweisen. Ist Ihre Entlassung betriebsbedingt, steht auch hier der Arbeitgeber in der Pflicht, zu beweisen, dass keine freien Stellen vorhanden sind und der allgemeine Personalabbau keine Alternativen zulässt.
Was bedeutet eine Abmahnung?
Die Abmahnung ist als Warnung aufzufassen; mit der Entlassung wird gedroht. Die Klage bei unberechtigter Abmahnung auf Rücknahme aus der Personalakte ist in vielen Fällen sinnvoll. Entsprechende Beweise müssen allerdings vorgelegt werden.
Der restliche Urlaub wird verrechnet
Grundsätzlich gilt die Regelung der Urlaubsabgeltung. Das Urlaubsgeld hingegen kann der Arbeitgeber zurückfordern, abhängig ab wann die Entlassung rechtsgültig ist. Juristischer Rat ist auch hier einzuholen. Grundlage der Urlaubsabgeltung ist das laufende Kalenderjahr und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Wer im September die Firma verlässt, wird auch nur für 9 Monate den Urlaubsanspruch geltend machen können.
Nutzen Sie die professionelle anwaltliche Beratung in Döbeln, Meißen, Dresden und Umgebung, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.