Fachanwalt Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht deckt eine große Bandbreite an Vergehen ab, von leichten Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu schweren Verkehrsunfällen gar mit Personenschäden oder Toten. Deutlich schärfer werden Strafen, wenn es sich um schwerwiegende Vergehen handelt. Gerade dann ist es wichtig ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an der Seite zu haben. Wir beraten und vertreten sie in Döbeln, Meißen und Dresden sowie Umgebung unter anderem bei Problemen in den Bereichen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • eingehende Bußgeldbescheid und dabei auftretenden Fehlern 
  • bei Punkte in Flensburg
  • Fahren unter Alkohol und die Anordnung einer MPU
  • Verkehrsstrafrechtlichen Tatbeständen wie z.B. Fahrerflucht, Rotlichtverstoß, Fahren ohne Führerschein oder Körperverletzung / Tötung
  • Regulierung von Verkehrsunfällen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld,
  • Kfz-Kauf, -Reparatur oder Leasing

Wir übernehme für sie die Kommunikation mit den Versicherern und alle Formalitäten der Schadensregulierung. Lassen sie sich von uns beraten, wann es sich lohnt gegen verhängt Strafen vorzugehen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und meiner langjährigen Erfahrung zeige ich ihnen ihre realistische Chance auf.

Beachten sie auch! Sie als Privatperson erhalten keine Akteneinsicht bei den Behörden, der Anwalt hingegen schon und kann alle relevanten Informationen und den Ermittlungsstand einholen. Wir können sie nicht nur bei den Behörden vertreten, auch ein außergerichtlicher Einigungsversuch können wir anstreben und natürlich vertreten wir sie auch bei Verhandlungen vor Gericht.

Die Kenntnisse vertiefen wir durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.
Außerdem sind wir unter anderem Mitglied - Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim DAV, der Rechtsanwaltskammer Sachsen und des Leipziger Anwaltsverein e.V.

        Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht, Mathias Renner

Was bedeutet Fachanwalt für Verkehrsrecht ?

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist nicht nur ein spezialisierter Anwalt, er muss besondere Kenntnisse und Voraussetzung erfüllen für die Bezeichnung. So ist ein Lehrgang mit mindestens 120 Stunden mit Bezug auf Verkehrsrecht nötig und der Nachweis über die bestandene Prüfung, mindestens 160 bearbeitete Fälle im Bereich Verkehrsrecht und die Verpflichtung sich jährlich im Fachgebiet fortzubilden.


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fachanwalt verkehrsrecht

  • Verkehrszivilrecht

Haftungsrecht

Nach einen Verkehrsunfall entstehen nicht selten auch Personenschäden. Die Verletzten können Schadensersatz wie Verdienstausfalls und Schmerzensgeld geltend machen. Dazu gehört auch Heilbehandlungskosten die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, Fahrtkosten zu Krankenhausbesuchen, Arzt und Apotheke.

Vertragsrecht

Bei Autokauf und Leasing sollten sie die Vertragsgestaltung gut kennen. Häufige Fehler dabei sind:

- Verdächtig niedrig Leasing-Raten: Sie sollten unbedingt genauer auf die Gesamtkosten hinschauen. Sie setzen sich aus der monatlichen Miete und einer einmaligen Sonderzahlung zusammen. Ein Augenmerk sollten sie auch auf die Laufzeit legen. Langen Laufzeiten sind in der Regel fix und bei Problemen durch ändernde Lebensumständen ist ein vorzeitiges Kündigen nicht möglich. Achten Sie deshalb dass man Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt, oder auf überschaubare Vertragszeitraum.

- Beurteilen sie ihr Nutzungsverhalten richtig: In der Regel enthält ihr Leasingvertrag eine Kilometerklausel, was bedeutet das eine Kilometerzahl festgelegt ist und auch Kosten für mehr gefahrene Kilometer. Achten sie darauf, sodass es keine bösen Überraschungen gibt.

- Versichern sie richtig: Viele Leasinganbieter bieten ein Rundum-Sorglos-Pakete inklusive Versicherung an, doch da zahlt man oft kräftig drauf. Sie sind selbst zuständig für die Kfz-Versicherung! Eine Kaskoversicherung, am besten Vollkasko sollte es auch schon sein, sonst wird es bei einen Totalschaden teuer.

- Rückgabe des Fahrzeuges: Bei der Abgabe des geleasten Kfz darf es nur eine vertragsgemäße Abnutzung aufweisen, wie z.B. kleinere Beulen oder Kratzer. Größere Mängel die beanstandet und dann auch repariert werden, müssen sie tragen. Sie können im Vorfeld von einem unabhängig Sachverständigen den Zustand des Auto beurteilen lassen. Nehmen sie einen neutralen Zeugen mit zum Abgabetermin und fotografieren sie beanstandete Mängel. Wenn Schäden beanstandet werden, lassen sie sich das in ein Protokoll festhalten und unterschreiben sie es erst, wenn sie es zu Hause, oder der Anwalt geprüft haben.

  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

- Bußgeldbescheide und Fahrverbote: 3 Monaten nach der Tatbegehung muss der Beklagte sein Bußgeldbescheid erhalten, da sonst die Tatbestand verjährt. Ist der Bußgeldbescheid eingegangen, hat der Betroffene eine Einspruchsfrist von 2 Wochen.

  • Verkehrsstrafrecht

- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis
Bei einen Fahrverbot, können sie von ein Anwalt prüfen lassen, ob das Fahrverbot in ein Bußgeld umgewandelt werden kann, oder in ein anderen passenden Zeitraum verschoben werden kann. Das deutsche Recht erlaubt dies unter Umstände, wenn zwischen dem Begehen der Tat und dem Urteil viel Zeit vergangen ist, bestimmte persönliche Gegebenheiten dazu führten “Augenblicksversagen” oder der Fahrer die Tat aufgrund einer Notsituation begann. Der Beklagte kann versuchen, dem Gericht zu schildern, dass ihn die Strafe mit einer besonderen Härte trifft.

  • Versicherungsrecht

- Haftpflichtversicherungen bearbeiten täglich viele Unfallberichte und handeln daher zu Gunsten der Versicherten und Kosteneinsparungen. Deshalb überlassen Sie die Verhandlung mit der Versicherung besser dem Fachanwalt.