Strafrecht - Beratung vom Rechtsanwalt Mathias Renner

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollten Sie schnellstmöglich Kontakt mit einem Verteidiger aufnehmen. Wichtig ist, dass Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und sich zunächst anwaltlich beraten lassen. 

Nicht immer gelingt es einem, sich von den strafrechtlichen Mühlen der Justiz fern zu halten. Durch widrige Umstände kann man leicht in eine missliche Situation und in ein Ermittlungsverfahren geraten, bekommt einen Strafbefehl zugestellt, die Wohnung wird durchsucht oder man wird sogar verhaftet. Vielleicht haben Sie auch - aus welcher Motivation heraus auch immer - tatsächlich eine Straftat begangen. 

In solchen Situationen bedürfen Sie unbedingt anwaltlichen Rückhalt, um sich Ihrer Rechte zu versichern, die Ihnen auch in derartigen Situationen selbstverständlich zustehen. Hierbei gilt es insbesondere zu beachten, dass man viele Weichenstellungen bereits im Rahmen des polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens vornehmen kann und sollte.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei frühzeitig und entscheiden Sie sich für eine Interessenwahrnehmung.